Neueste Kommentare
Aysun am 21:32 Uhr 04.10.2011 :
Wow, so eine Seite hab ich echt noch nie gesehen!
Annette am 22:47 Uhr 03.10.2011 :
Hallo, das ist ein echt guter Blog, habe bis dato
Nicole am 14:20 Uhr 03.10.2011 :
Ich und meine Frau sind begeistert von dieser Sei
Trifon am 13:23 Uhr 02.10.2011 :
Wenn man etwas genauer darüber nachdenkt, schein
Ruthild am 14:44 Uhr 01.10.2011 :
unbedingt und mindestens noch einmal kochen, wasc
➜Die Ergo Direkt als Hausratsversicherung
Sobald das Kind die Wohnung der Eltern verlässt, sollte es über eine eigene Hausratversicherung nachdenken, denn das Hab und Gut, das in der neuen Wohnung des Kindes ist, hat sonst keinen Versicherungsschutz. Hier kann die Ergo Direkt mit ihrer Hausratversicherung weiterhelfen.
Als Versicherungsort wird die Adresse der Wohnung hinterlegt.
Sollte das Kind dann irgendwann wieder umziehen, dann kann der Versicherung die neue Adresse mitgeteilt werden und ab Beginn des Umzuges besteht Versicherungsschutz für beide Wohnungen für zwei Monate.
Der Hausrat ist versichert, wenn er zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt. Hausrat ist nur versichert, wenn er in der Wohnung ist. Befindet sich der Hausrat außerhalb der Wohnung, besteht Versicherungsschutz über die Außenversicherung der Hausratversicherung. Hier sind dann die Hausratgegenstände versichert, wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung befanden. Als Ausnahme gilt hier, wenn das Kind umziehen muss aufgrund von Wehrdienst oder Ausbildung bzw. Studium. Wird kein eigener Hausstand gegründet, dann besteht weiterhin Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern, auch wenn das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt.
Wichtig ist zu beachten, dass die Gefahren der Hausratversicherung Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel sind. Jede Gefahr hat bestimmte Voraussetzungen, damit es sich um einen Versicherungsschaden handelt.
Bei der Gefahr Feuer muss eine offene Flamme vorhanden sein, die gelöscht werden musste.
Bei Einbruchdiebstahl muss in einen Raum eines Gebäudes eingebrochen worden sein oder ein Behältnis in einem Raum wurde aufgebrochen. Bei der Gefahr Sturm sollte mindestens die Windstärke 8 nach Beaufort, dies beträgt ca. 63km/h, gewesen sein. Befand sich der Hausrat außerhalb des Gebäudes, muss eine Gebäudegebundenheit bestanden haben. War die versicherte Sache im Garten, bestand die Gebäudegebundenheit nicht. Ist aber die Terrasse direkt an das Gebäude angebunden, dann ist der Schaden versichert. Bei Leitungswasser müssen bestimmungsgemäß Wasser oder ähnliche Flüssigkeiten ausgetreten sein und versicherte Sachen beschädigt haben. Diese Flüssigkeiten dürfen aber nur aus bestimmten Rohren stammen, da bei Leitungswasser nur Rohrbruch oder Frostschäden an Rohren versichert sind. Natürlich sind nicht nur die Reparaturkosten versichert, sondern auch noch andere Kosten, die die Versicherung bei einem versicherten Schaden übernimmt. Zum Beispiel Aufräumkosten, damit die beschädigten Sachen weggeräumt bzw. abtransportiert werden können.
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